Berichte

Neue Verordnung zum Sport

Die Änderung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wurde veröffentlicht und tritt ab dem 16.12.2020 in Kraft. Den Verordnungstext finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

In Ausführung dieser Verordnung werden alle städtischen Sportanlagen (Sporthallen und Sportplätze) weiterhin bis vorerst einschließlich Sonntag, den 10.01.2021 für den Freizeit- und Amateursportbetrieb geschlossen (§ 10, Abs. 1, Nr. 7 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen). Auch eine Öffnung für die Durchführung von Individualsport erfolgt aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens nicht.

Der Vorstand

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